Georg Söhne * 1614: Unterschied zwischen den Versionen

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Georg Söhne
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Aus der bereits in Nr. 3 zitierten Klage von Johannes (Nr. 5) und Henrich (Nr. 7) (StA Marburg, 115/4 259) geht hervor, daß Georg ein Sohn des Georg (Nr. 3) war. 1628 wurde er für 4 Jahre Schneiderlehrling bei Martin Franke, müßte also zu diesem Zeitpunkt noch jung gewesen sein.
Aus der bereits in Nr. 3 zitierten Klage von Johannes (Nr. 5) und Henrich (Nr. 7) (StA Marburg, 115/4 259) geht hervor, daß Georg ein Sohn des [[Söhne,_Georg|Georg (Nr. 3)]] war. 1628 wurde er für 4 Jahre Schneiderlehrling bei Martin Franke, müßte also zu diesem Zeitpunkt noch jung gewesen sein. Wahrscheinlich ging er nach der Konfirmation in die Lehre, d.h. im Alter von 13 bis 14 Jahren. Dann wäre er um 1614 geboren. Martin Franke hatte auch vier Gulden für den "hochzeitlichen Ehrentag" von Georg ausgelegt, womit Fleisch und Bier gekauft worden waren. Georg muß also verheiratet gewesen sein. Schließlich geht aus der Klage noch hervor, daß Georg vor 1643 gestorben ist.
Wahrscheinlich ging er nach der Konfirmation in die Lehre, d.h. im Alter von 13 bis 14 Jahren. Dann wäre er um 1614 geboren.
Martin Franke hatte auch vier Gulden für den "hochzeitlichen Ehrentag" von Georg ausgelegt, womit Fleisch und Bier gekauft worden waren. Georg muß also verheiratet gewesen sein.
Schließlich geht aus der Klage noch hervor, daß Georg vor 1643 gestorben ist.

Aktuelle Version vom 19. Juni 2011, 21:33 Uhr

6 - Georg Söhne

Aus der bereits in Nr. 3 zitierten Klage von Johannes (Nr. 5) und Henrich (Nr. 7) (StA Marburg, 115/4 259) geht hervor, daß Georg ein Sohn des Georg (Nr. 3) war. 1628 wurde er für 4 Jahre Schneiderlehrling bei Martin Franke, müßte also zu diesem Zeitpunkt noch jung gewesen sein. Wahrscheinlich ging er nach der Konfirmation in die Lehre, d.h. im Alter von 13 bis 14 Jahren. Dann wäre er um 1614 geboren. Martin Franke hatte auch vier Gulden für den "hochzeitlichen Ehrentag" von Georg ausgelegt, womit Fleisch und Bier gekauft worden waren. Georg muß also verheiratet gewesen sein. Schließlich geht aus der Klage noch hervor, daß Georg vor 1643 gestorben ist.