Henrich Söhne Junior: Unterschied zwischen den Versionen
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'''15 - Henrich Söhne junior und Anna Maria Kupferberg''' | '''15 - Henrich Söhne junior und Anna Maria Kupferberg''' | ||
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Henrich wurde am 23.5.1717 im Alter von 64 Jahren in Sachsenhausen begraben. Er müßte also um 1653 geboren worden sein. Seine Konfirmation war 1666. Daß er der Sohn von Henrich und Anna (Nr. 7) war, belegt eine Klage von Johannes Schake gegen seinen Schwiegervater Henrich Söhne und dessen Sohn Henricus (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 1). | |||
Henricus Sönen heiratete am 19.10.1676 eine Anna Maria Kupferberg. Aus der Ehe gingen 7 Kinder hervor, von denen 3 als Kleinkinder starben. Seine Frau wurde am 9. April 1723 im Alter von 70 begraben. Sie müßte also um 1653 geboren worden sein. | |||
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== Berufe und Aufgaben<br> == | |||
=== Faßbinder und Schreiner<br> === | |||
Beruflich scheint er als Faßbinder tätig gewesen zu sein. So hat er in den Jahren 1707 bis 1722 Zahlungen an die Kirche vorgenommen und diese teilweise durch Faßbinden abverdient. (Wofür diese Zahlungen waren, konnte ich noch nicht feststellen, aber wahrscheinlich ging es um die Pacht von Kirchenland.) Im Jahre 1712 stellte er eine Lade (= Sarg) für ein Kind her, das von seiner eigenen Mutter Anna Catharina Meyer erwürgt worden sein soll. (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 101, Fasz. 6). Im Jahre 1715 stellte er einen Sarg für Henrich Formbs her. Da die Stadt Sachsenhausen die Begräbniskosten übernommen hatte, findet sich in den Urkunden die folgende Eintragung: "Vor daß Sarck zu machen Herrn Söhne (ge)zahlt: 10 Schilling 6 Pfennig" (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 102, Fasz. 1/2).<br> | |||
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=== Bauer === | |||
Neben seiner Tätigkeit als Schreiner/Faßbinder hielt er auch Vieh (1713 besaß er 1 Pferd, 2 Kühe, 2 Rinder, 1 Ziege) und bearbeitete Land, aber vermutlich nur zur Selbstversorgung, denn er hatte weniger Land als die reinen Bauern. In einem im Staatsarchiv Marburg (127 Sachsenhausen Nr. 1) aufbewahrten Lagerbuch (= Grundbuch) der Stadt Sachsenhausen ist sein Grundbesitz im Jahre 1681/82 aufgeführt. Er besaß 12 Morgen Ackerland, 2 Wiesen, 4 Gärten und 1 Wohnhaus. Dafür wurde er für die einfache Schatzung (Art Grundsteuer) mit 17 Schilling und 5 Pfennig eingestuft. (Die Schatzung wurde je nach Bedarf mehrmals im Jahr erhoben.)<br>Im Jahre 1701/02 betrug die einfache Schatzung 18 Schilling und 2 Pfennig. Es muß also noch etwas Land hinzugekommen sein. Neben dieser einfachen Schatzung, die 1701 vier Mal erhoben wurde, gab es noch die Gesamtschatzung für die weiteren Abgaben (Wächterschilling, Zinsgeld, Gartengeld, Hagengartengeld, Miststättengeld). Hier war er mit 3 Reichstalern, 13 Schilling und 5 Pfennig veranschlagt (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 100, Fasz. 3). Im Vergleich zu den anderen Steuerzahlern lag er etwa in der Mitte.<br>Zur Verdeutlichung der Höhe der Steuerlasten möchte ich hier ein paar Preise von 1701 aufführen: | |||
1 Kuh: 8 Reichstaler 10 Schilling 6 Pfennig<br>1 Schwein: 1 Rtlr, 18 ß, 6 Pf<br>1 Schaf: 1 Rtlr, 2 ß, 4 Pf<br>1 Brot: 1 ß, 2 Pf | |||
Damit er sein Land bearbeiten konnte, kaufte er im Jahre 1691 Daniel Rörl ein Pferd für 5 Rtlr ab. Da er es aber nicht gleich bezahlen konnte, ging er eine Obligation ein, die jährlich mit 5 ß und 3 Pf zu verzinsen war und durch eine Hypothek auf eine seiner Wiesen abgesichert wurde (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 29, Fasz. 13). | |||
=== === | |||
=== Ratsherr === | |||
Henrich Söhne muß ein angesehener Mann gewesen sein, denn er wurde häufig in den Stadtrat gewählt (jeweils für 1 Jahr). Er war Ratsherr in den folgenden Jahren: 1687/88, 1993/94, 1694/95, 1702/03, 1708/09, 1715/16.<br>Diese Tätigkeit war nicht immer mit Annehmlichkeiten verbunden, denn wenn die Stadt in Zahlungsrückstand geriet, wurde normalerweise der Bürgermeister in Gefangenschaft genommen, bis die Schulden bezahlt waren. Gelang es nicht, den Bürgermeister zu fassen, mußten Pfennigmeister oder Ratsherren herhalten. So wurden zum Beispiel der Bürgermeister, beide Pfennigmeister und 5 Stadträte (darunter Henrich) vom 4. bis 11. März 1709 in Arrest genommen, da die Stadt infolge von Hagelschlag und Kriegszahlungen ihre Abgaben nicht zahlen konnte. Die Stadt entschädigte sie später "vor ihre Mühe und Verseumniß" pro Tag mit 9 Mariengroschen (Bürgermeister und Pfennigmeister) bzw. 6 Mgr (Räte). (Für 1 Mgr bekam man etwa ein Maß Bier.) (Stadtarchiv Sachsenhausen XV/7b, Konv. 101, Fasz. 5) | |||
=== Rottenmeister === | |||
Auch auf anderer Ebene war Henrich für die Stadt tätig. So wird er in einer Bürgerliste des Jahres 1702 als Rottenmeister aufgeführt (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. XI/3, Konv. 1, Fasz. 39). Der Rottenmeister war für den Zustand der Straßen verantwortlich. Im Jahre 1705/06 erhob er das Wegegeld und nahm 1 Rtlr, 16 ß und 9 Pf für die Stadt ein (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. XV/7b, Konv. 101, Fasz. 1). | |||
=== Brauherr === | |||
Schließlich war Henrich auch Brauherr. Dies geht aus einer Klage von Conrad Börle, Henrich Rösel, Henrich Söhne und Ernst Valentin hervor, die diese am 21. Oktober 1680 gegen die Stadt einreichten, weil diese die Abgaben der Brauherren um 7 Schilling erhöht hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 1). Die Frage des "unbilligen Ufsatzes uf ihr Brauwerck" (= unbillige Erhöhung des Braugeldes) war übrigens 1683 immer noch strittig, denn es gab Ungerechtigkeiten bei der Zahlung des Braugeldes (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. XV/5, Konv. 42, Fasz. 59). Ich möchte hier noch darauf hinweisen, daß das Sachsenhäuser Braurecht den ortsansässigen und steuerzahlenden Grundbesitzern vorbehalten war und diese für den Erwerb des Braurechts einmalig 10 Taler in die Braukasse zu zahlen hatten. Dadurch erwarben sie das Recht, eine gewisse Menge Braugerste von dem Braumeister zu Bier brauen zu lassen und dieses auch an zahlende Gäste auszuschenken. | |||
== Gerichtsakten == | |||
Am | Am 22. Juni 1681 wurde Henrich zu 4 Mark Strafe wegen "Ungehorsamb und Wiedersetzlichkeit" verurteilt, weil er dem Befehl des Stadtrats, ein halbes Fuder Bier nach Kleinern zu liefern, nicht befolgt hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 1). | ||
Am | Am 21. Januar 1698 wird Henrich ein Anspruch auf 4 Metzen Korn bestätigt, die Johannes Figge und Johannes Löwe seinem verstorbenen Schwiegervater Kupferberg schuldeten (Stadtarchiv Sachsenhausen, XVb, Konv. 134, Fasz. 8, Notizzettel). | ||
Am | Am 9. Januar 1701 verlor seine Frau Anna Maria ihr rechtes Auge: Johann Daniel, der Sohn des Pfennigmeisters Johannes Valentin, hatte aus Langeweile einen Nagel durch das Fenster in die Stube geworfen und dabei ihr Auge getroffen. Der Pfm. Valentin zahlte dafür 15 Reichstaler (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 2). | ||
Am | Am 4. Mai 1701 findet sich Henrichs Name in einer Liste von Bürgern, die herrschaftliche Früchte erborgt hatten (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 2). | ||
Am | Am 6. Februar 1702 erscheint ein Herr Stangelfeld vom Stift Fritzlar und fordert, daß seine Schuldner Henrich Söhne, Henrich Rösel und Henrich Eigenbrodt ihre Schulden von 8 Reichstalern zahlen. Diese baten um Aufschub bis Michaelis, was ihnen gegen Verpfändung jeweils eines Ackers auch gewährt wurde. Henrich verpfändete wegen seiner Schulden in Höhe von 2 Rthl. und 26 1/12 Alb. einen halben Morgen am Lüttgenstein (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 3). | ||
Am | Am 9. Juni 1704 klagt Henrich gegen Daniel Möller. Dieser solle eine Wiese (hinter dem Elchenberge gelegen) zurückgeben, die er seit 1695 nutzen durfte, um eine Schuld von 14 Reichstalern zu tilgen. Das Gericht entschied, daß Möller die Wiese noch bis 1705 nutzen dürfe (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 1). | ||
Am 7. Januar 1705 wird Henrich von dem Hutmacher Conrad Schirr verklagt (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 2). Henrich schulde ihm 26 Mariengroschen für geliehenes Geld und Waren. Als er Henrich gütlich darauf angesprochen habe, habe dieser geantwortet "ich solle zuvor nach Corbach gehen und meinen ehrlichen Namen verdefendieren (= verteidigen)". (Der Hutmacher Schirr hatte zuvor in Korbach gewohnt und es war Diebesgut in seinem Haus gefunden worden. Der Dieb soll allerdings nicht der Hutmacher, sondern der stadtkundige Dieb Christoph Zechelmann gewesen sein.)<br>Henrich macht geltend, daß er den Schneider Fricke beauftragt hatte, dem Hutmacher das Geld zu geben, weil er von dem Schneider Geld für ein zurückgegebenes Brautkleid zu bekommen hatte. Falls dieser noch nicht gezahlt habe, müsse sich Schirr an Fricke wenden. Außerdem habe er den Hutmacher nicht beschimpft, sondern sei selbst beschimpft worden. So habe Schirr gesagt, zwischen Stadttor und Rathaus fände man 5 bis 6 Schelme oder Diebe, von denen er Söhne der größte wäre.<br>Das Urteil in dieser Sache ist leider nicht in den Akten zu finden. | |||
Am 22.1.1722 wird Henrichs Witwe zu 2 Mark Strafe verurteilt, weil sie die von der Stadt auferlegten Brandschutzmaßnahmen immer noch nicht ausgeführt hat (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, Seite 568). Vermutlich ging es um das Verbot, Flachs in der Stube zu dörren, das die Stadt am 4. November 1717 erlassen hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 647). | Am 14. Januar 1705 erscheint Henrich als Zeuge vor Gericht (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 2). Es waren ihm eine Axt und eine gerupfte Gans gestohlen worden, während er Bier ausschenkte. Das Verfahren ergab, daß drei seiner Gäste, Joh. Henrich Schade, Joh. Henrich Figge und der Siebmacher Germerod, sich einen Scherz erlaubt und die Gans in Henrich Eigenbrodts kleinem Häuschen versteckt hatten. Dort wurde sie am nächsten Tag wiedergefunden. Die Axt aber blieb verschwunden. | ||
Am 5. März 1705 klagt Henrich gegen Lorenz Meyer wegen des Erbes von Johann Kupferberg und der Begräbniskosten (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 2). Der Streit scheint sich bis 1711 hingezogen zu haben, denn am 20.8.1711 forderte Henrich immer noch einen Reichstaler für die Musikanten bei Joh. Kupferbergs Begräbnis, sowie einen Reichstaler und 12 Groschen für Flor. Ferner verlangte er die Herausgabe eines Ohmfasses, eines Küferhahns, Kannen und Hausrats, denn diese Gegenstände seien seiner Tocher per Testament vom 17.1.1704 vermacht worden (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 512-515). | |||
Am 1. Juli 1705 klagt Henrich gegen den Organisten Michael Schluckebier (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 2): Dieser sei am Sonnabend den 27. Juni am späten Abend in sein Haus gekommen und habe den Hahn aus dem Bierfaß ziehen wollen. Als seine Tochter dies verhindern wollte, habe er sie mit einem Knüppel geschlagen und ihr dabei einen Finger so zugerichtet, daß sie ihn immer noch nicht gebrauchen kann. Auch seine hinzu gekommene Frau habe er auf die Schulter geschlagen. Außerdem habe er seine Frau eine schele Hexe genannt, der der Teufel ein Auge ausgeschlagen hätte. Und seine Tochter habe er als Hure bezeichnet, die auf einem Fasse huret.<br>Der Organist bestätigte diese Vorwürfe und gab als Begründung für sein Verhalten an, Henrich hätte Bier ausgeschenkt, obwohl er an der Reihe war. (Anscheinend durfte immer nur ein Brauer Bier ausschenken.) Dagegen habe er sich zur Wehr setzen müssen.<br>Das Gericht verurteilte den Organisten Schluckebier wegen seiner Gewalttat zu 12 Mark Strafe. Henrich mußte aber auch 4 Mark Strafe bezahlen, weil er verbotswidrig Bier gezapft hatte. Beide Parteien waren mit diesem Urteil nicht einverstanden und wollten sich an ein höheres Gericht wenden. | |||
Am 15. Dezember 1705 richten die Ratsherren Johannes Löwe, Henrich Schneider, Caspar Schneider, Henricus Söhne und Daniel Scheid eine Bittschrift an die waldeckische Landkanzlei und bitten um eine höhere Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit im Stadtrat (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3). | |||
Am 8. Juni 1706 sagt Henrich in einer Injurienklage aus (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3). Der Schulmeister hatte behauptet, der verstorbene Pfarrer Schneider hätte Unrecht getan, weil er 2 Rthl. für die Armen bekommen aber nur 2 Fl. an sie weitergegeben hätte. Dieses wollte die Pfarrerswitwe so nicht hinnehmen. | |||
Am 31. August 1706 erhält Meister Henrich den Auftrag, eine neue Bierbütte für die Brauherren zu fertigen. Es wird ein Preis von 7 Reichstalern vereinbart (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3). | |||
Am 5. Mai 1707 geht es wieder um Schulden. Die Erben des Richters Leisching fordern 10 Reichstaler, 5 Mariengroschen und einen halben Pfennig, die an einen Herrn Wüste für Gerste zu zahlen seien. Henrich sagt aus, er habe dem verstorbenen Richter bereits die Schulden gezahlt, nachdem ihm dieser drei Wochen lang eine Kuh gepfändet hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3). | |||
Am 28. Juli 1707 erscheint Henrichs Name in einer Liste der Schuldner eines Obristen zu Naumburg (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3). Diese Liste macht keine Angaben über Art und Höhe der Verschuldung. | |||
Am 18. Juli 1708 werden Grenzstreitigkeiten zwischen Henrich Söhne und Conrad Frede gütlich beigelegt, die diese wegen ihrer Wiesen hinter dem Eichenberge hatten (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 156). | |||
Am 3. Juli 1709 klagt Henrich gegen Franz Huppe. Dieser hatte vor der Gastwirtschaft auf der Heide über Henrich gesagt: da geht ein Schelm und Halunke, der es nicht wert ist, im Rat zu sitzen. Huppe wurde zu 2 Mark Strafe verurteilt (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 297-299). | |||
Am 6. August 1709 werden verschiedene Sachsenhäuser Bürger, darunter auch Henrich, zu je 2 Talern Strafe verurteilt, weil sie Vieh auf dem Ackersaum gehütet hatten, bevor der Schweinehirte die Stoppelfelder durchtrieben hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 308-309). | |||
Am 10. April 1710 legte Hermann Becker eine Rechnung vom 15.2.1707 vor, nach der Henrich den Leischingischen Erben 2 Rthl. und 1 1/2 Gr. schuldig war. Henrich erkennt die Schulden an, legt aber eine Gegenrechnung für Arbeit und Bier vor. Nach deren Abzug belaufen sich seine Schulden nur noch auf 8 Groschen und 6 1/2 Pfennig (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 345). | |||
Am 6. August 1711 wird Henrich von Maria Catharina Scriba (= Schreiber) verklagt. Henrich wollte von einem Bäcker aus Wolfhagen Brot kaufen, aber dieses Brot hatte Frau Scriba schon vorbestellt und bezahlt. Das führte zu einer verbalen Auseinandersetzung: sie nannte Henrich eine Möhre, er solle wieder dahin gehen, wo er gesoffen und das Bier bezahlen. Er nannte sie eine donnersche Hure, Donner und Hagel sollten sie kurz und klein schlagen. (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 507-509). | |||
Am 11.2.1712 verklagt Henrich die Brüder Stephan und Georg Cannart, weil sie ihm noch Geld schulden (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 568 ff.). Das Gericht stellte fest, daß Georg seine Schulden schon bezahlt hatte. Stephan Cannart wurde dagegen zur Zahlung seines Anteils und zu den Gerichtskosten verurteilt. | |||
Am 7. Mai 1712 steht Henrich vor Gericht, weil er "während des Cantate Markts des Nachts in seinem Hause ein Gesöffe gehabt, so einige Unruhe und Tumult erwecket." Henrich ging straffrei aus, weil es ein "Marckttag und frembde Leute gewesen sindt" (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 594). | |||
Am 18.3.1713 klagt Henrich gegen den Gastwirt Stephan Cannart (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 695-701). Anscheinend hatte Henrich Geld von Cannart zu bekommen. Als er seine Tochter zu ihm schickte, um das Geld zu holen, bekam sie es nicht. Daraufhin ging Henrich selbst zu Cannart und man tauschte Höflichkeitsfloskeln aus: Lügner, Votzenmaul, Schelm, Plappermaul, usw. Das Gericht entschied, daß Henrich eine Ehrenerklärung für den Wirt abgeben mußte, weil er ihn einen Schelm genannt hatte (was damals eine schwere Beleidigung war), während Cannart angewiesen wurde, Henrich zu bezahlen. | |||
Am 24. Mai 1714 wird Henrich zu 1 Mark Strafe verurteilt, weil er bei der Beerdigung von Herrn Allert aus Selbach verbotswidrig ein Faß angesteckt und Bier verkauft hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 850). | |||
Nach Henrichs Tod (1717) klagt seine Witwe am 13.2.1721 gegen Stephan Cannart, dem sie 2 Mark geliehen hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, Seite 482). Cannart wurde zur Zahlung verurteilt. | |||
Am 22.1.1722 wird Henrichs Witwe zu 2 Mark Strafe verurteilt, weil sie die von der Stadt auferlegten Brandschutzmaßnahmen immer noch nicht ausgeführt hat (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, Seite 568). Vermutlich ging es um das Verbot, Flachs in der Stube zu dörren, das die Stadt am 4. November 1717 erlassen hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 647). | |||
(Urkundenabschriften siehe Datei henrichjunior.doc)<br> | (Urkundenabschriften siehe Datei henrichjunior.doc)<br> | ||
Version vom 10. Mai 2011, 22:46 Uhr
15 - Henrich Söhne junior und Anna Maria Kupferberg
Henrich wurde am 23.5.1717 im Alter von 64 Jahren in Sachsenhausen begraben. Er müßte also um 1653 geboren worden sein. Seine Konfirmation war 1666. Daß er der Sohn von Henrich und Anna (Nr. 7) war, belegt eine Klage von Johannes Schake gegen seinen Schwiegervater Henrich Söhne und dessen Sohn Henricus (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 1).
Henricus Sönen heiratete am 19.10.1676 eine Anna Maria Kupferberg. Aus der Ehe gingen 7 Kinder hervor, von denen 3 als Kleinkinder starben. Seine Frau wurde am 9. April 1723 im Alter von 70 begraben. Sie müßte also um 1653 geboren worden sein.
Berufe und Aufgaben
Faßbinder und Schreiner
Beruflich scheint er als Faßbinder tätig gewesen zu sein. So hat er in den Jahren 1707 bis 1722 Zahlungen an die Kirche vorgenommen und diese teilweise durch Faßbinden abverdient. (Wofür diese Zahlungen waren, konnte ich noch nicht feststellen, aber wahrscheinlich ging es um die Pacht von Kirchenland.) Im Jahre 1712 stellte er eine Lade (= Sarg) für ein Kind her, das von seiner eigenen Mutter Anna Catharina Meyer erwürgt worden sein soll. (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 101, Fasz. 6). Im Jahre 1715 stellte er einen Sarg für Henrich Formbs her. Da die Stadt Sachsenhausen die Begräbniskosten übernommen hatte, findet sich in den Urkunden die folgende Eintragung: "Vor daß Sarck zu machen Herrn Söhne (ge)zahlt: 10 Schilling 6 Pfennig" (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 102, Fasz. 1/2).
Bauer
Neben seiner Tätigkeit als Schreiner/Faßbinder hielt er auch Vieh (1713 besaß er 1 Pferd, 2 Kühe, 2 Rinder, 1 Ziege) und bearbeitete Land, aber vermutlich nur zur Selbstversorgung, denn er hatte weniger Land als die reinen Bauern. In einem im Staatsarchiv Marburg (127 Sachsenhausen Nr. 1) aufbewahrten Lagerbuch (= Grundbuch) der Stadt Sachsenhausen ist sein Grundbesitz im Jahre 1681/82 aufgeführt. Er besaß 12 Morgen Ackerland, 2 Wiesen, 4 Gärten und 1 Wohnhaus. Dafür wurde er für die einfache Schatzung (Art Grundsteuer) mit 17 Schilling und 5 Pfennig eingestuft. (Die Schatzung wurde je nach Bedarf mehrmals im Jahr erhoben.)
Im Jahre 1701/02 betrug die einfache Schatzung 18 Schilling und 2 Pfennig. Es muß also noch etwas Land hinzugekommen sein. Neben dieser einfachen Schatzung, die 1701 vier Mal erhoben wurde, gab es noch die Gesamtschatzung für die weiteren Abgaben (Wächterschilling, Zinsgeld, Gartengeld, Hagengartengeld, Miststättengeld). Hier war er mit 3 Reichstalern, 13 Schilling und 5 Pfennig veranschlagt (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 100, Fasz. 3). Im Vergleich zu den anderen Steuerzahlern lag er etwa in der Mitte.
Zur Verdeutlichung der Höhe der Steuerlasten möchte ich hier ein paar Preise von 1701 aufführen:
1 Kuh: 8 Reichstaler 10 Schilling 6 Pfennig
1 Schwein: 1 Rtlr, 18 ß, 6 Pf
1 Schaf: 1 Rtlr, 2 ß, 4 Pf
1 Brot: 1 ß, 2 Pf
Damit er sein Land bearbeiten konnte, kaufte er im Jahre 1691 Daniel Rörl ein Pferd für 5 Rtlr ab. Da er es aber nicht gleich bezahlen konnte, ging er eine Obligation ein, die jährlich mit 5 ß und 3 Pf zu verzinsen war und durch eine Hypothek auf eine seiner Wiesen abgesichert wurde (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 29, Fasz. 13).
Ratsherr
Henrich Söhne muß ein angesehener Mann gewesen sein, denn er wurde häufig in den Stadtrat gewählt (jeweils für 1 Jahr). Er war Ratsherr in den folgenden Jahren: 1687/88, 1993/94, 1694/95, 1702/03, 1708/09, 1715/16.
Diese Tätigkeit war nicht immer mit Annehmlichkeiten verbunden, denn wenn die Stadt in Zahlungsrückstand geriet, wurde normalerweise der Bürgermeister in Gefangenschaft genommen, bis die Schulden bezahlt waren. Gelang es nicht, den Bürgermeister zu fassen, mußten Pfennigmeister oder Ratsherren herhalten. So wurden zum Beispiel der Bürgermeister, beide Pfennigmeister und 5 Stadträte (darunter Henrich) vom 4. bis 11. März 1709 in Arrest genommen, da die Stadt infolge von Hagelschlag und Kriegszahlungen ihre Abgaben nicht zahlen konnte. Die Stadt entschädigte sie später "vor ihre Mühe und Verseumniß" pro Tag mit 9 Mariengroschen (Bürgermeister und Pfennigmeister) bzw. 6 Mgr (Räte). (Für 1 Mgr bekam man etwa ein Maß Bier.) (Stadtarchiv Sachsenhausen XV/7b, Konv. 101, Fasz. 5)
Rottenmeister
Auch auf anderer Ebene war Henrich für die Stadt tätig. So wird er in einer Bürgerliste des Jahres 1702 als Rottenmeister aufgeführt (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. XI/3, Konv. 1, Fasz. 39). Der Rottenmeister war für den Zustand der Straßen verantwortlich. Im Jahre 1705/06 erhob er das Wegegeld und nahm 1 Rtlr, 16 ß und 9 Pf für die Stadt ein (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. XV/7b, Konv. 101, Fasz. 1).
Brauherr
Schließlich war Henrich auch Brauherr. Dies geht aus einer Klage von Conrad Börle, Henrich Rösel, Henrich Söhne und Ernst Valentin hervor, die diese am 21. Oktober 1680 gegen die Stadt einreichten, weil diese die Abgaben der Brauherren um 7 Schilling erhöht hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 1). Die Frage des "unbilligen Ufsatzes uf ihr Brauwerck" (= unbillige Erhöhung des Braugeldes) war übrigens 1683 immer noch strittig, denn es gab Ungerechtigkeiten bei der Zahlung des Braugeldes (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. XV/5, Konv. 42, Fasz. 59). Ich möchte hier noch darauf hinweisen, daß das Sachsenhäuser Braurecht den ortsansässigen und steuerzahlenden Grundbesitzern vorbehalten war und diese für den Erwerb des Braurechts einmalig 10 Taler in die Braukasse zu zahlen hatten. Dadurch erwarben sie das Recht, eine gewisse Menge Braugerste von dem Braumeister zu Bier brauen zu lassen und dieses auch an zahlende Gäste auszuschenken.
Gerichtsakten
Am 22. Juni 1681 wurde Henrich zu 4 Mark Strafe wegen "Ungehorsamb und Wiedersetzlichkeit" verurteilt, weil er dem Befehl des Stadtrats, ein halbes Fuder Bier nach Kleinern zu liefern, nicht befolgt hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 1).
Am 21. Januar 1698 wird Henrich ein Anspruch auf 4 Metzen Korn bestätigt, die Johannes Figge und Johannes Löwe seinem verstorbenen Schwiegervater Kupferberg schuldeten (Stadtarchiv Sachsenhausen, XVb, Konv. 134, Fasz. 8, Notizzettel).
Am 9. Januar 1701 verlor seine Frau Anna Maria ihr rechtes Auge: Johann Daniel, der Sohn des Pfennigmeisters Johannes Valentin, hatte aus Langeweile einen Nagel durch das Fenster in die Stube geworfen und dabei ihr Auge getroffen. Der Pfm. Valentin zahlte dafür 15 Reichstaler (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 2).
Am 4. Mai 1701 findet sich Henrichs Name in einer Liste von Bürgern, die herrschaftliche Früchte erborgt hatten (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 2).
Am 6. Februar 1702 erscheint ein Herr Stangelfeld vom Stift Fritzlar und fordert, daß seine Schuldner Henrich Söhne, Henrich Rösel und Henrich Eigenbrodt ihre Schulden von 8 Reichstalern zahlen. Diese baten um Aufschub bis Michaelis, was ihnen gegen Verpfändung jeweils eines Ackers auch gewährt wurde. Henrich verpfändete wegen seiner Schulden in Höhe von 2 Rthl. und 26 1/12 Alb. einen halben Morgen am Lüttgenstein (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 3).
Am 9. Juni 1704 klagt Henrich gegen Daniel Möller. Dieser solle eine Wiese (hinter dem Elchenberge gelegen) zurückgeben, die er seit 1695 nutzen durfte, um eine Schuld von 14 Reichstalern zu tilgen. Das Gericht entschied, daß Möller die Wiese noch bis 1705 nutzen dürfe (Stadtarchiv Sachsenhausen, Abt. X, Konv. 5, Fasz. 1).
Am 7. Januar 1705 wird Henrich von dem Hutmacher Conrad Schirr verklagt (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 2). Henrich schulde ihm 26 Mariengroschen für geliehenes Geld und Waren. Als er Henrich gütlich darauf angesprochen habe, habe dieser geantwortet "ich solle zuvor nach Corbach gehen und meinen ehrlichen Namen verdefendieren (= verteidigen)". (Der Hutmacher Schirr hatte zuvor in Korbach gewohnt und es war Diebesgut in seinem Haus gefunden worden. Der Dieb soll allerdings nicht der Hutmacher, sondern der stadtkundige Dieb Christoph Zechelmann gewesen sein.)
Henrich macht geltend, daß er den Schneider Fricke beauftragt hatte, dem Hutmacher das Geld zu geben, weil er von dem Schneider Geld für ein zurückgegebenes Brautkleid zu bekommen hatte. Falls dieser noch nicht gezahlt habe, müsse sich Schirr an Fricke wenden. Außerdem habe er den Hutmacher nicht beschimpft, sondern sei selbst beschimpft worden. So habe Schirr gesagt, zwischen Stadttor und Rathaus fände man 5 bis 6 Schelme oder Diebe, von denen er Söhne der größte wäre.
Das Urteil in dieser Sache ist leider nicht in den Akten zu finden.
Am 14. Januar 1705 erscheint Henrich als Zeuge vor Gericht (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 2). Es waren ihm eine Axt und eine gerupfte Gans gestohlen worden, während er Bier ausschenkte. Das Verfahren ergab, daß drei seiner Gäste, Joh. Henrich Schade, Joh. Henrich Figge und der Siebmacher Germerod, sich einen Scherz erlaubt und die Gans in Henrich Eigenbrodts kleinem Häuschen versteckt hatten. Dort wurde sie am nächsten Tag wiedergefunden. Die Axt aber blieb verschwunden.
Am 5. März 1705 klagt Henrich gegen Lorenz Meyer wegen des Erbes von Johann Kupferberg und der Begräbniskosten (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 2). Der Streit scheint sich bis 1711 hingezogen zu haben, denn am 20.8.1711 forderte Henrich immer noch einen Reichstaler für die Musikanten bei Joh. Kupferbergs Begräbnis, sowie einen Reichstaler und 12 Groschen für Flor. Ferner verlangte er die Herausgabe eines Ohmfasses, eines Küferhahns, Kannen und Hausrats, denn diese Gegenstände seien seiner Tocher per Testament vom 17.1.1704 vermacht worden (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 512-515).
Am 1. Juli 1705 klagt Henrich gegen den Organisten Michael Schluckebier (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 2): Dieser sei am Sonnabend den 27. Juni am späten Abend in sein Haus gekommen und habe den Hahn aus dem Bierfaß ziehen wollen. Als seine Tochter dies verhindern wollte, habe er sie mit einem Knüppel geschlagen und ihr dabei einen Finger so zugerichtet, daß sie ihn immer noch nicht gebrauchen kann. Auch seine hinzu gekommene Frau habe er auf die Schulter geschlagen. Außerdem habe er seine Frau eine schele Hexe genannt, der der Teufel ein Auge ausgeschlagen hätte. Und seine Tochter habe er als Hure bezeichnet, die auf einem Fasse huret.
Der Organist bestätigte diese Vorwürfe und gab als Begründung für sein Verhalten an, Henrich hätte Bier ausgeschenkt, obwohl er an der Reihe war. (Anscheinend durfte immer nur ein Brauer Bier ausschenken.) Dagegen habe er sich zur Wehr setzen müssen.
Das Gericht verurteilte den Organisten Schluckebier wegen seiner Gewalttat zu 12 Mark Strafe. Henrich mußte aber auch 4 Mark Strafe bezahlen, weil er verbotswidrig Bier gezapft hatte. Beide Parteien waren mit diesem Urteil nicht einverstanden und wollten sich an ein höheres Gericht wenden.
Am 15. Dezember 1705 richten die Ratsherren Johannes Löwe, Henrich Schneider, Caspar Schneider, Henricus Söhne und Daniel Scheid eine Bittschrift an die waldeckische Landkanzlei und bitten um eine höhere Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit im Stadtrat (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3).
Am 8. Juni 1706 sagt Henrich in einer Injurienklage aus (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3). Der Schulmeister hatte behauptet, der verstorbene Pfarrer Schneider hätte Unrecht getan, weil er 2 Rthl. für die Armen bekommen aber nur 2 Fl. an sie weitergegeben hätte. Dieses wollte die Pfarrerswitwe so nicht hinnehmen.
Am 31. August 1706 erhält Meister Henrich den Auftrag, eine neue Bierbütte für die Brauherren zu fertigen. Es wird ein Preis von 7 Reichstalern vereinbart (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3).
Am 5. Mai 1707 geht es wieder um Schulden. Die Erben des Richters Leisching fordern 10 Reichstaler, 5 Mariengroschen und einen halben Pfennig, die an einen Herrn Wüste für Gerste zu zahlen seien. Henrich sagt aus, er habe dem verstorbenen Richter bereits die Schulden gezahlt, nachdem ihm dieser drei Wochen lang eine Kuh gepfändet hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3).
Am 28. Juli 1707 erscheint Henrichs Name in einer Liste der Schuldner eines Obristen zu Naumburg (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 6, Fasz. 3). Diese Liste macht keine Angaben über Art und Höhe der Verschuldung.
Am 18. Juli 1708 werden Grenzstreitigkeiten zwischen Henrich Söhne und Conrad Frede gütlich beigelegt, die diese wegen ihrer Wiesen hinter dem Eichenberge hatten (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 156).
Am 3. Juli 1709 klagt Henrich gegen Franz Huppe. Dieser hatte vor der Gastwirtschaft auf der Heide über Henrich gesagt: da geht ein Schelm und Halunke, der es nicht wert ist, im Rat zu sitzen. Huppe wurde zu 2 Mark Strafe verurteilt (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 297-299).
Am 6. August 1709 werden verschiedene Sachsenhäuser Bürger, darunter auch Henrich, zu je 2 Talern Strafe verurteilt, weil sie Vieh auf dem Ackersaum gehütet hatten, bevor der Schweinehirte die Stoppelfelder durchtrieben hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 308-309).
Am 10. April 1710 legte Hermann Becker eine Rechnung vom 15.2.1707 vor, nach der Henrich den Leischingischen Erben 2 Rthl. und 1 1/2 Gr. schuldig war. Henrich erkennt die Schulden an, legt aber eine Gegenrechnung für Arbeit und Bier vor. Nach deren Abzug belaufen sich seine Schulden nur noch auf 8 Groschen und 6 1/2 Pfennig (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 345).
Am 6. August 1711 wird Henrich von Maria Catharina Scriba (= Schreiber) verklagt. Henrich wollte von einem Bäcker aus Wolfhagen Brot kaufen, aber dieses Brot hatte Frau Scriba schon vorbestellt und bezahlt. Das führte zu einer verbalen Auseinandersetzung: sie nannte Henrich eine Möhre, er solle wieder dahin gehen, wo er gesoffen und das Bier bezahlen. Er nannte sie eine donnersche Hure, Donner und Hagel sollten sie kurz und klein schlagen. (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 507-509).
Am 11.2.1712 verklagt Henrich die Brüder Stephan und Georg Cannart, weil sie ihm noch Geld schulden (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 568 ff.). Das Gericht stellte fest, daß Georg seine Schulden schon bezahlt hatte. Stephan Cannart wurde dagegen zur Zahlung seines Anteils und zu den Gerichtskosten verurteilt.
Am 7. Mai 1712 steht Henrich vor Gericht, weil er "während des Cantate Markts des Nachts in seinem Hause ein Gesöffe gehabt, so einige Unruhe und Tumult erwecket." Henrich ging straffrei aus, weil es ein "Marckttag und frembde Leute gewesen sindt" (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 594).
Am 18.3.1713 klagt Henrich gegen den Gastwirt Stephan Cannart (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 695-701). Anscheinend hatte Henrich Geld von Cannart zu bekommen. Als er seine Tochter zu ihm schickte, um das Geld zu holen, bekam sie es nicht. Daraufhin ging Henrich selbst zu Cannart und man tauschte Höflichkeitsfloskeln aus: Lügner, Votzenmaul, Schelm, Plappermaul, usw. Das Gericht entschied, daß Henrich eine Ehrenerklärung für den Wirt abgeben mußte, weil er ihn einen Schelm genannt hatte (was damals eine schwere Beleidigung war), während Cannart angewiesen wurde, Henrich zu bezahlen.
Am 24. Mai 1714 wird Henrich zu 1 Mark Strafe verurteilt, weil er bei der Beerdigung von Herrn Allert aus Selbach verbotswidrig ein Faß angesteckt und Bier verkauft hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 850).
Nach Henrichs Tod (1717) klagt seine Witwe am 13.2.1721 gegen Stephan Cannart, dem sie 2 Mark geliehen hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, Seite 482). Cannart wurde zur Zahlung verurteilt.
Am 22.1.1722 wird Henrichs Witwe zu 2 Mark Strafe verurteilt, weil sie die von der Stadt auferlegten Brandschutzmaßnahmen immer noch nicht ausgeführt hat (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, Seite 568). Vermutlich ging es um das Verbot, Flachs in der Stube zu dörren, das die Stadt am 4. November 1717 erlassen hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, Seite 647).
(Urkundenabschriften siehe Datei henrichjunior.doc)