Daniel Söhne: Unterschied zwischen den Versionen
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Johann Daniel Söhne wurde am 11. September 1685 in Sachenhausen geboren und am 15. Sonntag nach Trinitatis, d.h. am 20. September getauft. Seine Eltern waren Henrich und Anna Söhne (Nr. 15). Einer seiner beiden Paten war Johannes Schneider, der Sohn des damaligen Sachsenhäuser Pfarrers Peter Schneider. | Johann Daniel Söhne wurde am 11. September 1685 in Sachenhausen geboren und am 15. Sonntag nach Trinitatis, d.h. am 20. September getauft. Seine Eltern waren [[Henrich_Söhne_Junior|Henrich und Anna Söhne]] (Nr. 15). Einer seiner beiden Paten war Johannes Schneider, der Sohn des damaligen Sachsenhäuser Pfarrers Peter Schneider. | ||
Am 31.1.1714 hat er die am 16.2.1685 in Sachsenhausen geborene und am 20.2.1685 getaufte Anna Maria, Tochter des Jost Weidenhagen (ca. 1657 - 29.11.1720) und der Anna geb. Fickerney (ca. 1648 - 14.12.1708), geheiratet. Aus dieser Ehe gingen 4 Kinder hervor, von denen zwei als Kleinkinder starben. | Am 31.1.1714 hat er die am 16.2.1685 in Sachsenhausen geborene und am 20.2.1685 getaufte Anna Maria, Tochter des Jost Weidenhagen (ca. 1657 - 29.11.1720) und der Anna geb. Fickerney (ca. 1648 - 14.12.1708), geheiratet. Aus dieser Ehe gingen 4 Kinder hervor, von denen zwei als Kleinkinder starben. | ||
Version vom 10. Mai 2011, 22:36 Uhr
33 - Daniel Söhne und Anna Maria, geb. Weidenhagen und Anna Catharina, geb. Hutzel
Johann Daniel Söhne wurde am 11. September 1685 in Sachenhausen geboren und am 15. Sonntag nach Trinitatis, d.h. am 20. September getauft. Seine Eltern waren Henrich und Anna Söhne (Nr. 15). Einer seiner beiden Paten war Johannes Schneider, der Sohn des damaligen Sachsenhäuser Pfarrers Peter Schneider.
Am 31.1.1714 hat er die am 16.2.1685 in Sachsenhausen geborene und am 20.2.1685 getaufte Anna Maria, Tochter des Jost Weidenhagen (ca. 1657 - 29.11.1720) und der Anna geb. Fickerney (ca. 1648 - 14.12.1708), geheiratet. Aus dieser Ehe gingen 4 Kinder hervor, von denen zwei als Kleinkinder starben.
Wie aus einer Klage vom 5.3.1716 hervorgeht (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 7, Fasz. 1, S. 1122-1124), wohnte Daniel nicht allein mit seiner Familie, sondern er beherbergte auch seinen Schwiegervater Weidenhagen. Als nun auch noch sein Schwager Reese einziehen wollte, lehnte dies Daniel ab. Das Gericht entschied, daß Weidenhagen und Reese im Vorderhaus, und Daniel im Hinterhaus wohnen sollten.
Über Daniels Grundbesitz konnte ich keine Angaben finden. Er muß jedoch über Land verfügt haben, denn 1715 hielt er 1 Pferd, 1 Kuh, 1 Rind, 3 Ziegen und 1 Schwein. Dafür wurde er mit einem Schatzungsbetrag von 17 Schilling und 2,5 Pfennig veranschlagt (Stadtarchiv Sachsenhausen, XXI/8, Konv. 11, Fasz. 28). In den folgenden Jahren hat er seinen Viehbestand noch vergrößert: 1722 besaß er 2 Pferde, 1 Stippe (?), 2 Kühe, 1 Kalb, 7 Ziegen und 1 Schwein (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/3, Konv. 12, Fasz. 49).
Am 31.3.1718 wird Daniel zu zwei Mark Strafe verurteilt, weil er dem Befehl des Bürgermeisters, bei seinem Hause den Mist aus der Wasserrinne zu entfernen, keine Folge geleistet hat (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, S. 119).
Am 2.11.1722 klagen Henrich Reese und Daniel Söhne gegen den Kellerwirt Weinreich, weil dieser ihnen ihr Bier nicht bezahlen wollte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, S. 635, 650). Daniel gehörte also offensichtlich auch zu den Sachsenhäuser Brauherren.
Am 23.1.1723 klagt der Jude Abraham Jacob aus Höringhausen gegen Daniel, weil dieser sich weigerte, den vereinbarten Kaufpreis von 5 Reichstalern für ein Pferd zu zahlen, das laut Daniel nur gerne fresse, aber nicht ziehe (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 8, S. 796-797). Das Urteil in dieser Sache ist nicht erhalten.
Am 22.11.1726 klagt Daniel Meister gegen Daniel Söhne, weil dieser ihm nur einen Teil des vereinbarten Kaufpreises für ein zweijähriges Pferd gezahlt hatte. Auch hier argumentiert Daniel, daß das Pferd nichts nütze und er es nicht gebrauchen könne. Man verglich sich (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 9, Fasz. 1, S. 243).
Als Daniels erste Frau am 4.3.1731 im Alter von 46 Jahren starb, hat er noch im gleichen Jahr erneut geheiratet und am 30.11.1731 Anna Catharina Hutzel, die am 8.10.1698 in Sachsenhausen geborene Tochter des Benediktus und der Margaretha Hutzel, zur Frau genommen. Aus dieser Ehe sind dann 3 weitere Kinder hervorgegangen, die jedoch alle sehr früh starben.
Johann Daniel ist nicht sehr alt geworden. Am 13. April 1749 wurde er in Sachsenhausen im Alter von 63 1/2 Jahren begraben.
Nach dem Tod ihres Mannes lebte die zweite Ehefrau Anna Catharina laut Seelenregister der Stadt Sachsenhausen für das Jahr 1753 (Stadtarchiv Sachsenhausen, II/2, Konv. 11, Fasz. 10) allein mit ihrem Stiefsohn Georg (Nr. 57).
Kurz vor ihrem Tod (sie starb am 21.1.1771 im Alter von 72 Jahren) war sie noch bei der Tochter ihrer Schwester (also ihrer Nichte) und deren Ehemann Henrich Fischer junior gewesen, um deren Kinder zu betreuen. Aber dort merkte sie, daß sie krank wurde, und ging nach Hause zu ihrem Stiefsohn Georg zurück. Dort starb sie einige Tage später. In dem Haus ihrer Nichte hatte sie ein paar persönliche Sachen zurückgelassen (eine Brosche, ein Halstuch und ein Paar neue Schuhe), die Frau Fischer nicht herausgeben wollte. Georg Söhne verklagte sie deswegen (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 49, Fasz. 2. Abschrift in Datei johanngeorg.doc).
(Dokumentenabschriften siehe Datei daniel.doc)
Vorfahren der Anna Catharina Hutzel:
Nr. 4045 Söhne
Johann Daniel, * 11.9.1685 (Vater: Henricus S.), † 13.4.1749, vgl. Nr. 4041, 4042
30.11.1731 mit Anna Catharina Hutzel, * 8.10.1698 (Vater: Benedictus H.), † 21.1.1771, vgl. Nr. 1595
Kinder:
1) Johann Henrich Gerhard, ≈ 19.9.1732, † 27.5.1734
2) Johann Stephan, ≈ 27.5.1735
3) Anna Catharina, ≈ 12.10.1742, † 29.10.1750
Nr. 1595 Hutzel
Benedictus, vgl. Nr. 1594
mit Margaretha NN., * ca. 1671, † 24.1.1743
Kinder:
.../...
7) Anna Catharina, * 8.10.1698, Witwe d. Johann Daniel Söhne, † 21.1.1771, vgl. Nr. 4045
Nr. 1594 Hutzel
Rikul (Ricus), Totengräber seit 1648, 31.1.1683
mit Catharina NN., * ca. 1612, † 5.8.1678
Kind:
1) Benedictus, * 16.1.1659, 22.1.1726, vgl. Nr. 1595