Abschrift eines Erbvertragentwurfs von 1938
Bei der folgenden Abschrift scheint es sich um einen nie umgesetzten Vertragsentwurf zu handeln.
Das Original ist in meinem (Dr. Robert Söhne) Besitz.
Korbach 29.3.38
Die Eheleute Wilhelm Söhne sen. & deren Ehefrau Wilhelmine Söhne geb. Lohof und deren Söhne Wilhelm Söhne jun. u. Karl Söhne und Fritz & Walter Söhne, sämtliche in Korbach, schließen folgenden Vertrag nach Anhörung und Zubilligung durch den Kreisbauernführer. Die Eheleute Wilhelm und Wilhelmine Söhne verpflichten sich, ihren gesamten Grundbesitz nebst toten u. lebenden Inventar an Wilhelm u. Karl Söhne zu übertragen nach deren Tode.
Die Schulden betragen rund
Landeskreditkasse 14.500
Rank des Landes 4.300
Hauptgenossenschaft Treuhand 2.300
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21.100
Die Schuldsumme wird sofort geteilt.
Wilhelm Söhne jun. übernimmt somit 10.500 Karl Söhne 10.500
Eine Abtragung der Schulden und Zinsen wird von Wilhelm Söhne sen. für Wilhelm Söhne jun. in gewohnter Weise weiter erfolgen, besteht nun eine Möglichkeit, höhere Abträge zu zahlen, so kann es in eigenstem Interesse getahn werden.
Mein Sohn Wilhelm erhält den 10 Hektar großen Grundbesitz nebst Feldscheune sowie allen Gerätschaften, welche zur Bearbeitung der Landwirtschaft erforderlich sind, und das lebende u. tote Inventar.
Dann hat er seinen Eltern, wenn sie alt und schwach sind und nicht mehr arbeiten können, Heg und Verpfleg zu leisten und ebenso noch etwas Geld was sie nötig haben zur Verfügung zu stellen. Außerdem erhält Wilh. Söhne sen. seine Invalidenrente, wodurch sich die Geldzuzahlungen niedrig stellen wird (sic).
Karl Söhne erhält das in Katthagen stehende Wohnhaus, übernimmt 10.500 RM Schulden und zahlt nach Ablauf von 10 Jahren 8000 RM für das Wirtschaftsgebäude, den Stall u. Scheune und erhält dann den gesamten Grundbesitz in Katthagen. Nach Ablauf von 10 Jahren und nach Zahlung der achttausend Mark hat Wilhelm Söhne jun. seinem Bruder Karl die Wohnung nebst Stall u. Scheune zur Verfügung zu stellen. Wilh. Söhne jun. wird somit in der Lage sein, die Feldscheune auszubauen mit entsprechender Wohnung. Karl Söhne erhält alsbald die erste Etage und die beiden vermieteten Zimmer in Dachgeschoß.
Fritz u. Walter, die beiden jüngeren Söhne, gehen zurzeit noch zur Schule und steht ihnen jedem ein Zimmer zur Verfügung, solange sie dasselbe benötigen. Ferner behalten sich die Abgeber (?) die im Hause befindlichen Mobilien vor.
Die Kosten tragen Wilhelm jun. u. Karl je zur Hälfte. Sollte ich Wilhelm Söhne sen. vor meiner Ehefrau sterben, so soll diese Anerbin sein. Diese übernimmt sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sodaß dieser Vertrag nach meinem Tode genau so weiterläuft als ob ich noch lebte.
Weiter verfüge ich, daß wir uns die Wohnung im Hause vorbehalten.
Sollte ich mein Versprechen über Abtragung und Zinsen nach festgelegtem Satz, welches von der Landeskomunalkasse in Arolsen gefordert wird, über das Teil von Karl Söhne nicht erfüllen, so werde ich ihn die Einnahmen aus der Miete überlassen, womit er dann selbst seine Abträge und Zinsen leisten kann.