Klage wegen Brosche, Halstuch und ein Paar Schuhe

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Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 49, Fasz. 2)

Actum Sachsenhausen, d. 20ten Febr. 1771

Geörg Söhne führte zur Klage, daß seine vor 4 Wochen verstorbene Stiefmutter vor ihrem Ableben und kurtz vor ihrer Krankheit sich bey ihrer Schwester Tochter und deren Mann Henrich Fischer jun. auf Ansprache eine Zeit lang zur Beyhülfe die Kinder zu verwahren mit seinem Consens begeben. Wie sie aber gefühlte krank zu werden, ihm nach Hause kam und nach einigen Tagen abgestorben sey. Diese hatte einige Sachen als eine Broche, ein Baumwollentuch und ein Paar neue Schu in solchem Hause liegen lassen, so ihm jetzo verweigert werden wolten ohn die geringste Ursach und darzu noch so übel Gesinnung bey deren Abforderung geäußert, daß sie nicht nur solche ihm bekanntermaßen fehlende Sache(n) weigerten, sondern noch mit dummen (?) Reden um sich geworfen, derowegen erbitten wolle, Bekl. Fischer zu Herausgebung seiner Stiefmutter bey ihm befindl(ichen) Sachen anzustrengen.

Bescheid

Mit Communication dieses wird bekl. Fischer hiermit bey Strafe ohnausbleibl(icher) Execution innen specificirte Stücke an klagenden Söhnen binnen 24 Stunden zu extradiren befohlen.
Ut supra
R(ichter), B(ürgermeister) u(nd) R(at) d(aselbst)
gez.: Rangen gez.: Joh. Bock
8 Gr exp(edition = Ausfertigung)