Georg Söhne

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3 - Georg Söhne und seine Frau Merkel

Geboren: zwischen 1560 und 1580

Gestorben: vor 1643

1620 soll sein Haushalt 8 Personen umfaßt haben (StA Marburg 115/4 255). Dieses Dokument habe ich noch nicht gesehen.

Am 23.12.1623 zahlte er in Waldeck einen Mariengroschen Steuern (StA Marburg 115/4 258).

Aus einer Urkunde, deren Kopie nicht zu lesen ist, weil ich das Foto völlig verwackelt habe (StA Marburg, 115/4 258), soll hervorgehen, daß er eine 1623 eine Frau Merkel geheiratet hat.

Obligation über 12 Taler

Am 21.5.1628 ging er, "George Sönne, Bürger und Zimmermann alhier zu Waldeck" zusammen mit seiner Ehefrau Merkel eine Obligation über 12 Taler ein, damit sein Sohn Georg (Nr. 6) bei dem Waldecker Schneider Martin Franke das Schneiderhandwerk erlernen kann (StA Marburg 115/4 259). Weil sie aber "bei itziger Kriegsbeschwerung undt bedrübter Zeitt solche 12 Th. nicht aufpringen können", räumten sie Martin Franke das Recht ein, einen ungefähr einen Morgen großen Acker, der sich an der "hohen Trift" neben dem Acker des Curaß (= Kürassier = geharnischter Reiter) Bohlandt befand, so lange zu nutzen, bis die 12 Taler abgezahlt, oder von Georg Söhne oder dessen Familie bezahlt worden sind. Am Ende der Obligation wird vermerkt, daß Georg den Bürgermeister Zacharias Hiddermann gebeten hatte, diese Obligation in seinem Namen zu schreiben und zu unterschreiben. Darum liegt die Vermutung nahe, daß Georg nicht schreiben konnte. {Kommentar von Dr. Wilhelm-Kai Söhne: Das Georg nicht schreiben gekonnt haben soll würde mich sehr wundern. Vielleicht konnte er wegen einer Sehschwäche nicht selbst schreiben.}  Weil der Schneider Franke diesen Acker im Jahre 1643, also 15 Jahre später, als Georg schon gestorben war, immer noch nutzte, verklagen ihn Georgs Nachkommen Johannes und Henrich auf Herausgabe des Ackers und führen u.a. als Begründung an, daß die Obligation nicht eigenhändig von Georg unterschrieben worden wurde. Franke erwidert, "sie werden des ehrlichen Bürgermeisters Zachariae Hiddermanns eigens erbetene Handschrift nicht leugnen". Außerdem sei der Acker an einem Ort gelegen, "der es anderen bei weitem nicht gleich thun kan, und wegen der Landstraß von Soldaten und anderen zum öfteren verderbet wird". Auch habe er den Acker nachgedüngt und gebessert und darüber hinaus 4 Gulden für Fleisch und Bier anläßlich der Hochzeit seines Lehrlings Georg Söhne gezahlt. Darum möchte er den Acker weiter nutzen, bis auch diese 4 Gulden abgetragen sind. Das Urteil ist nicht erhalten, aber eine kleine Notiz gibt Aufschluß über den möglichen Ausgang dieses Gerichtsverfahrens: "Martin Franck sol den Acker noch ein Jahr gebrauchen und alsdan Joh. und Henr. Söhnen überlaßen". Alternativ könnten Joh. und Henrich 4 Reichstaler an Franke zahlen und den Acker sofort zurücknehmen. Welche dieser beiden Möglichkeiten gewählt wurde, ist nicht bekannt. Es wurde nur noch vermerkt: "Hatt Martin Franck Bedenkzeit bis auf den Mittag genommen."

1632 erscheint Georgs Name im Geschoßregister (= Steuervereichnis) von Waldeck (Stadtarchiv Waldeck).

Bürgermeister von Waldeck

Laut Chronik des Christian Söhne hat er im Jahre 1640 als Bürgermeister von Waldeck an einem Landtag auf dem Schiebenscheid (bei Sachsenhausen) teilgenommen.

Kinder

Aus der bereits erwähnten Klage seiner Kinder Johannes und Henrich Söhne vom 6.5.1643 (StA Marburg 115/4 259) geht auch hervor, daß Georg drei Söhne hatte:


Johannes [Nr. 5]   1609 - 1680  - Vorfahre des Pfälzer Zweiges

Georg [Nr. 6]        1614 - 1643  - keine bekannten Nachkommen

Henrich [Nr. 7]      1617 - 1695  - Begründer des Sachsenhäuser Zweiges - zog von Waldeck nach Sachsenhausen


und vor 1643 gestorben ist. Auch seine Frau war 1643 schon verstorben.

(Urkundenabschriften siehe Datei georg.doc)