Henrich Söhne * 1617
7 - Henrich und Anna Söhne
Erste urkundliche Erwähnung
In der bereits angeführten Klage vom Mai 1643 (StA Marburg, 115/4 259) verklagen die Brüder Henrich und Johannes Söhne, beide Bürger zu Waldeck, einen Martin Franke auf Herausgabe eines Ackers, den ihr verstorbener Vater Georg Söhne (Nr. 3) als Sicherheit für einen Kredit von 8 Reichstalern am 21.5.1628 verpfändet und eine entsprechende Obligation über 12 Reichstaler (8 Taler + Zinsen) unterschrieben hatte. Sie vertraten die Auffassung, daß der Kredit durch die 15-jährige Nutzung des Ackers durch Franke bereits getilgt sei. Das Gericht urteilte jedoch, daß Martin Franke den Acker noch ein Jahr nutzen dürfe. Wenn Johannes und Henrich ihn sofort zurück haben wollten, müßten sie zuvor 4 Reichstaler an Franke zahlen. Aus dieser Klage geht insbesondere hervor, daß Henrich und Johannes im Jahre 1628 noch minderjährig waren, was bedeutet, daß sie zwischen 1607 und 1628 geboren sein müssen. Johannes Söhne erscheint ab 1632 in den Steuerregistern von Waldeck (Stadtarchiv Waldeck). Sein Bruder Henrich ist dagegen in den Steuerregistern von Waldeck nicht zu finden. Das spricht dafür, daß er nach der Klage Waldeck verlassen hat. Wenig später taucht in den Steuerregistern von Sachsenhausen ein Henricus Söhne auf, der laut Kirchenbuch am 17.11.1695 in Sachsenhausen im Alter von 78 Jahren starb und also 1617 geboren sein müßte. Dieser Sachsenhäuser Henricus ist höchst wahrscheinlich mit dem Waldecker Henrich identisch und ich gehe darum davon aus, daß der Begründer der Sachsenhäuser Linie von dem Waldecker Georg abstammt.
Heirat und Kinder
Der Sachsenhäuser Henrich war mit einer Frau namens Anna verheiratet, die am 10. Juni 1669 im Alter von 54 Jahren starb. Sie müßte also 1615 geboren worden sein. Aus der Ehe sind wahrscheinlich 6 Kinder hervorgegangen. In den Kirchenbüchern ist er zwar nur als der Vater von Anna Lucia ausgewiesen aber das liegt daran, daß die anderen Kinder vor 1658 geboren wurden und die Sachsenhäuser Kirchenbücher nur bis zu diesem Datum zurückgehen und somit keine Geburtseintragung vorliegt.
Abendmahlsteilnahme
Henrich und Anna müssen religiöse Menschen gewesen sein, denn ihre Namen erscheinen häufig im Kommunikantenverzeichnis, d.h. dem Verzeichnis der Teilnehmer am Abendmahl. Sie waren also oft in der Kirche, manchmal gemeinsam, manchmal einzeln, z.B. an Purificationis (2. Februar) 1658, an Laetare (3. Sonntag vor Ostern) 1958, am 4. Advent 1658, Ostern 1659, Johannes Baptista (24.6.) 1659, 1. Advent 1659, 1664, 1682, usw. (ich habe die Daten nicht alle herausgeschrieben.)
Beruf
Wie aus der Heiratseintragung seines Sohnes Christoph (Nr. 13) hervorgeht, war Henrich Küfermeister (vgl. Datei christoph.doc) und lag damit ganz in der Familientradition (sein Vater (Nr. 3) war Zimmermann, sein Sohn Henrich (Nr. 15) Faßbinder, sein Sohn Christoph (Nr. 13) Küfermeister und sein Bruder Johannes (Nr. 5) Zimmermann).
Da Henrich ab 1653 in den Steuerlisten aufgeführt wird, ist anzunehmen, daß er ab 1653 steuerpflichtiges Grundeigentum besaß. Die einfache Schatzung von 1653 (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 96, Fasz. 1) betrug 11 Schilling und 11,5 Pfennig. Dieser mehrmals pro Jahr zu zahlende und auf dem Grundeigentum beruhende Schatzungsbetrag war nicht sehr hoch und deutet darauf hin, daß Henrich die Landwirtschaft nur zum Zweck der Selbstversorgung betrieben hat. Diese Annahme wird durch zwei undatierte Viehbestandslisten, die von 1654 sein könnten, bekräftigt: sie weisen aus, daß Henrich nur ein Kalb geschlachtet hatte und keinerlei Pferde, Kühe oder Schweine besaß (StA Marburg 115/11 Nr. 11). Und bei der Viehschatzung von 1655 (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 134, Fasz. 9) besaß Henrich nur eine Kuh.
Zeuge im Prozeß wegen einer Schlägerei
Im März 1656 steht Henrich vor als Zeuge vor Gericht (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 1, Fasz. 1, Fol. 566v-568r und 585v). Georg Göddeling, Hermann Bunte, Kurt Möller und Henricus Söhne saßen bei dem Gastwirt Johannes Drefer und waren schon recht betrunken. Plötzlich fiel Hermann Bunte ein Stück Knoblauch aus der Tasche. Daraufhin sagte Henrich, nur Schelme (= Spitzbuben) und Juden hätten Knoblauch bei sich, was zu einem Streit führte, der in einer Schlägerei endete. Bei der Schlägerei war Henrich allerdings nur als Schlichter aufgetreten. Bei diesem Prozeß wurde noch ein zweiter Punkt verhandelt. (Hen)Rikus Söhne und Georg Göddeling hätten zu Hans Vocke (einer Amtsperson, deren Stellung mir nicht bekannt ist, die aber irgendwie bei der Besetzung des Stadtrats etwas zu sagen hatte) gesagt, "er setze Schelme mit an den Rat". Beide haben diesen Vorwurf bestritten. Das Sachsenhäuser Gericht fällte jedoch kein Urteil, sondern leitete die beiden Fälle an das Rügengericht weiter. Wie dieses entschieden hat, ist in den Sachsenhäuser Akten nicht zu finden.
Kauf eines Grundstücks
Am 7. März 1667 bemühte sich Henrich um den Kauf eines halben Lehens wüsten Landes, das ihm die Stadt Sachsenhausen am 21. April 1667 für 20 Reichtstaler verkaufte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 4, Fasz. 2).
Anklage wegen Falschaussage
Am 14. September 1671 steht Henrich vor Gericht, weil er den Sachsenhäuser Bierbrauern vorgeworfen hatte, sie würden den Reitern (Soldaten) schlechtes Bier verkaufen (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 4, Fasz. 3). Es ist nicht bekannt, wie das Gericht entschieden hat.
Anklage wegen Erschießens eines Ziegenbocks
Am 14. November 1672 steht Henrich erneut vor Gericht. Er hatte einen Ziegenbock erschossen, der mehrfach in seinen Garten gekommen war und Schaden angerichtet hatte. Henrich mußte Johannes Boele, den Eigentümer des Ziegenbockes, mit einem Reichstaler entschädigen und zwei Mark Strafe zahlen (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 4, Fasz. 4).
Klage seines Schwiegersohns gegen ihn und Urteil
Im November 1674 heiratete seine Tochter Anna Lucia einen Johannes Schake. In diesem Zusammenhang muß eine Eheberedung, d.h. eine Art Ehe- und Erbauseinandersetzungsvertrag, unterschrieben worden sein, mit der Henrich über den Tisch gezogen wurde und der Schwiegersohn in den Besitz von Henrichs Gütern kam und in sein Haus einzog. Dies geht aus einer Klage des Johannes Schake vom 11. Juni 1675 gegen seinen Schwiegervater Henrich und dessen Sohn Henricus hervor, die er erhob, weil sie "ihn oftmals im Hause mit Schänden und Schmähen, auch sonst mit allerhand schimpflichen Reden angriffen" (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 1). Henrich habe versucht, mit einem Messer auf ihn loszugehen, was seine Frau Anna Lucia jedoch verhindert habe. Auch habe er die Mitglieder seiner Familie als Hundsfotte, Schelme und Diebe, seinen verstorbenen Vater als Hexenmeister und seine Mutter als Spiegelmutter bezeichnet. (Was eine Spiegelmutter ist, wird zum Glück von Henricus erklärt: Schake habe behauptet, seine Mutter hätte in Waldeck einen Spiegel hängen, mit dem sie das ganze Land beschauen könnte, wenn sie hineinsähe.) Im Gegenzug bezeichnete Schake seinen Schwiegervater als alten Schelm und Galgenvogel, der zu nichts nütze sei. Im April 1676 entlud sich diese gespannte Atmosphäre in einem "großen Tumult und Schlägerei". Nachdem man Nettigkeiten wie etwa "Donner und Hagel sollen dich erschlagen", "der Teufel soll dich holen" und "ich haue dich in vieren" ausgetauscht hatte, gingen Schwiegervater und Schwiegersohn aufeinander los. Auch Henrichs Sohn Henricus griff in die Schlägerei ein, packte seinen Schwager, würgte ihn und warf ihn zu Boden, weil er seinen Vater geduzt hatte. Daraufhin lief Schake aus dem Haus und rief um Hilfe, er habe "einen Haufen Mörder im Hause, selbige wolten ihn umbpringen." Schakes Klage gegen Henrich senior und junior führte dazu, daß die beiden Parteien ex officio angewiesen wurden, sich christlich und gütlich zu vergleichen und zu versöhnen, oder sie würden "bey solchem ärgerlichen Leben und Wandel" von dem Rat bestraft. Die offizielle Versöhnung (Reconciliatio) fand am 6.2.1680 statt: "1) Reichte der Schwiegersohn seinem Schwiegervatter seine rechte Hand und bath ihn umb Verzeihung alles desjenigen, worumb er ihn beleidiget, worauf der Vatter dem Schwiegersohn mit Darreichung seiner rechten Hand alles verziehen und vergeben. 2) Reichte der Schwiegervatter seinem Schwiegersohn seine rechte Hand und bath, daß er ihm auch alles verzeihen und vergeben wolte, dan er ihn vor einen ehrlichen frommen Sohn hielte. Hierauf mit Darreichung der rechten Hand der Schwiegersohn gleicher Gestalt alles seinem Schwiegervatter verziehen und vergeben. .../... Desgleichen hatt er sich auch mit seiner Schwiegerin und Gevatterin Catharina Elisabeth christlich versöhnet und verglichen."
Sicherheitshalber drohte das Gericht demjenigen, der als erster wieder einen Streit anfängt, eine 4-wöchige Turmstrafe an.
Kosten für Quartier für Soldaten
Während des Reichskriegs gegen Frankreich waren 1672 einige Dragoner des Oberleutnants Schalk für einen Tag in Sachsenhausen einquartiert. Auch bei Henrich war einer. Die diesbezügliche Kostenaufstellung ist noch erhalten (Stadtarchiv Sachsenhausen, VIII, Konv. 8, Fasz. 14):
1 Tag gespeiset 0 - 2 - 8
1 Maß Bier 0 - 0 - 7
1 Metze Hafer 0 - 2 - 0
Rawfutter 0 - 1 - 4
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0 - 6 - 7
Sowie Service (= Proviant ?)
10 Pfund Brot 0 - 4 - 1
7 Metze Hafer 0 - 14 - 1
Rawfutter 0 - 9 - 3
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1 - 6 - 5
(Die Beträge sind in der Reihenfolge "Taler - Schilling - Pfennig" dargestellt.)
Ein Jahr später, also 1673, mußte Henrich erneut Kriegskosten tragen. Diesmal in Höhe von 25 Talern, 9 Schilling und 4 Pfennig für Leistungen an französische Truppen, sowie 5 Talern, 11 Schilling und 4 Pfennig für Einquartierungen unter Oberst Gordon (Stadtarchiv Sachsenhausen, VIII/8, Konv. 8, Fasz. 17).
Streit mit Pfarrer Kaudel
Am 31.8.1677 läßt der Pfarrer Kaudel einigen Sachsenhäuser Bürgern, darunter auch Henrich, die Exekution androhen, d.h. den Zwangsverkauf eines Teils ihrer Güter, falls sie ihre Schulden nicht begleichen (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 1).
Anklage wegen Beleidigung während Trunkenheit
Am 21. Februar 1678 verurteilte das Gericht Henrich zu 40 Mark Buße oder, falls er nicht binnen 3 Wochen zahlen kann, zu 4 Wochen Turmstrafe, weil er mit seinen "Schmachreden" nicht nur den Ratsherrn Schenne, sondern auch alle Bierbrauer des Ortes "ehrenrührig angetastet und hochlich injurieret" hatte, indem er sagte, sie handelten wie Schelme, und der Ratsherr Schenne "wäre nicht würdig an dem Ort zu sitzen, wo er itzo amptshalber säße." Außerdem habe er sich seiner Festnahme durch die Ratsherren Engelbracht Saure und Johannes Tilcher widersetzt und diese mit einer Wagenrunge bedroht (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 1). Nach der Verkündung dieses Urteils bat Henrich um eine mildere Strafe, denn er könne sich an nichts erinnern, da er "gantz bezechet gewesen." Er wolle auch lieber den Tod leiden, als ins Gefängnis zu gehen. Am 9. März wiederholte Henrich seine Bitte schriftlich: er habe die "unheimliche" Tat in seiner Trunkenheit begangen und wisse nicht, ob er den einen oder anderen beleidigt habe. Auch sei er sein "Lebtage nicht trunken zu Bette gangen als den selben Abendt". Er bitte um ein milderes Urteil "in Ahnsehung" seines Alters und seiner schlechten Gesundheit. Auch sei er bereits 8 Tage im Gefängnis gewesen. Und er gelobte, sich künftig "vor derogleichen Unfällen" zu hüten. Das Gericht erhörte ihn und wandelte seine Strafe wegen seines schlechten gesundheitlichen Zustandes und seines geringen Vermögens in 10 Mark Buße bzw. 8 Tage Arrest um.
Eigenhändige Unterschrift Henrichs
Am 16.9.1679 erscheint Henrichs Name noch einmal in den Akten (Stadtarchiv Sachsenhausen, X, Konv. 5, Fasz. 1). Es handelt sich um einen Kaufvertrag von Georg Schuchard, bei dem Henrich Zeuge war. Für die Geschichte der Söhnen ist dieser Vertrag völlig uninteressant, aber er trägt Henrichs nachweislich eigenhändige Unterschrift.
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Henricuß Söhne sinior (= senior)
(Urkundenabschriften siehe Dateien henricus.doc und lucia.doc)
Kinder
Catharina Elisabeth Söhne (1658 - 1700)
Johann Simon Söhne (1644 - )
Anna Lucia Söhne (1647 - 1711)
Johann Christoph Söhne (1648 - 1693)
Johann Herrmann Söhne (1650 - 1679)
Heinrich Söhne (1653 - 1717)