Justian Söhne * 1759
72 - Justian Söhne und Margarethe, geb. Meister
Johann Justian Söhne wurde am 12. März 1759 in Sachsenhausen geboren und am 16. März getauft. Sein Eltern waren Georg Söhne und Margarethe geb. Zimmermann (Nr. 57). Seine Paten waren Johann Andreas Scriba, Johann Justian Bohland aus Waldeck (vgl. Nr. 58) und Johann Zimmermanns Frau (wahrscheinlich eine Tante oder Großmutter mütterlicherseits).
Seinen Namen Justian, den er vermutlich seinem Onkel und Paten aus Waldeck zu verdanken hatte, scheint er nicht gemocht zu haben, denn später nannte er sich Justus (unter diesem Namen erscheint er z.B. in den Seelenregistern von 1781/82 und 1783/84).
Nach dem Tod seines Vaters Georg trat Justian dessen Erbe an. Zu diesem Erbe gehörten aber auch Schulden von 110 Reichstalern zuzüglich Zinsen bei dem Bürgermeister Justian Bohland aus Waldeck. Darüber hinaus mußte er seinem Bruder Johannes Christian noch 25 Reichstaler als Erbteil auszahlen. Schließlich mußte er auch noch für die Leibzucht seiner bei ihm lebenden Mutter aufkommen. All dies geht aus dem Ehevertrag mit der vier Jahre älteren Johanna Margarethe Meister hervor, die er am 1. Mai 1781 heiratete. (Johanna Margarethe Meister wurde am 15. April 1755 in Sachsenhausen geboren und am 20. April getauft. Sie war die zweite Tochter aus der ersten Ehe des Daniel Wilhelm Meister. Da dieser eine zweite Ehe einging, erhielt sie einen Vormund, den Pfennigmeister Johann Valentin, der vermutlich darüber wachen sollte, daß ihr mütterliches Erbe erhalten blieb.)
Ehevertrag
Der Ehevertrag beginnt mit der folgenden schönen Formulierung: "Wurde zur Ehre Gottes, Vermehrung Menschengeschlechts und um mehrerer Liebe und Freundschaft willen eine christliche Heirat zwischen dem jungen Bürger Johannes Justian Söhne, weiland Georg Söhnen hinterbliebenen ältesten Sohne, als Bräutigam, und der tugendsamen Jungfer Johanna Margaretha Meisterin, des hiesigen Bürgers Daniel Wilhelm Meister zweite Tochter erster Ehe, als Braut, verabredet und beschlossen, und wollen diese Verlobte einander zur heiligen Ehe nehmen." (Stadtarchiv Sachsenhausen X/2, Konv. 24, Fasz. 19)
Ein solcher Ehevertrag wurde damals Eheberedung genannt, denn es ging weniger darum, die Rechte von Mann und Frau festzulegen, als die Rechte deren Verwandten zu wahren, wie z.B. die Auszahlung der Geschwister (Kindsteil) oder den Altenteil der Eltern (Leibzucht). Folglich wurde die Ehebredung "im Beyseyn dazu erbäthener Angewante" ausgehandelt. Es waren dies für den Bräutigam:
- der Onkel Justian Bohland aus Waldeck (vermutlich wegen der oben erwähnten Schulden)
- Johann Christian Fischer
- Jacob Fricke
Für die Braut waren anwesend:
- ihr Vater Daniel Meister
- ihr Vormund Johannes Valentin
Hier möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Braut die Eheberedung nur mit drei Kreuzen unterschrieben hat, sie also weder lesen noch schreiben konnte, obwohl es in Sachsenhausen einen Jungen- und Mädchenschule gab.
Die Braut brachte 68 Reichstaler, 34 Groschen und 2 1/4 Bargeld in die Ehe ein. Außerdem verzichtete der Onkel Justian Bohland (als Hochzeitsgeschenk?) auf die Zinsen für die oben genannten 110 Reichstaler Schulden. Aber dennoch konnte Justian seine großen Verbindlichkeiten nicht erfüllen und somit mußte seine Frau ein Jahr später ihren eigenen Vater auf Auszahlung von 24 Reichstalern, 33 Groschen und 1 1/2 Pfennig verklagen (dieses Geld hatte sich ihr Vater bei ihrem Vormund Joh. Valentin von ihrem mütterlichen Erbe geliehen), "damit sie die Creditores ihres Mannes beruhigen" konnte (Stadtarchiv Sachsenhausen, X/2, Konv. 50, Fasz. 9).
Schulden, Vermögen und Familie
Schulden drückten auch von anderer Seite. Aus einem Schuldenverzeichnis herrschaftlicher Gelder (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/3, Konv. 19, Fasz.14) geht hervor, das Justian 1783 3 Reichstaler, 1 Schilling und 5 Pfennig schuldete. Dieser Betrag stieg im nächsten Jahr auf 3 Rthlr - 17 ß - 5 Pf an. Aus einer Vermögensaufstellung des Jahres 1807/08 (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/3, Konv. 19, Fasz. 22) geht hervor, daß Justian jetzt 350 Rthlr Schulden hatte. Wofür diese Schulden waren, ist nicht bekannt, aber ich vermute, daß Justian Land gekauft hatte, denn der Grundbesitz war auf 21,5 Morgen Ackerland, 1,6 Morgen Wiesen und 4 Gärten angewachsen. Von diesem Land waren 11,5 Morgen zehntpflichtig (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/3, Konv. 7, Fasz. 16) und Justian mußte dafür 2 Rthlr - 4 ß - 7 Pf pro Jahr zahlen (Stadtarchiv Sachsenhausen, IX/2, Konv. 7, Fasz. 10). Aus der oben genannten Vermögensaufstellung geht übrigens auch der Viehbestand hervor: 2 Ochsen, 1 Kuh, 1 Rind, 4 Schafe und 1 Ziege.
Zu Beginn von Justians Ehe lebten 1781/82 laut Seelenregister (Stadtarchiv Sachsenhausen, II/2, Konv. 11, Fasz. 11) drei Personen (1 männliche, 2 weibliche) in seinem Haushalt. Es handelte sich um ihn selbst, seine Frau und seine Mutter.
1782 wurde der erste Sohn Jacob geboren, der jedoch nur 3 Wochen alt wurde. 1783 folgte dann eine Tochter Maria.
Es müßten nun also vier Personen in dem Haushalt gelebt haben. Aber in dem Seelenregister von 1783/84 (Stadtarchiv Sachsenhausen, II/2, Konv. 11, Fasz. 12) werden fünf Personen angegeben (2 männliche und 3 weibliche, darunter eine unkonfirmierte, d.h. ein Kind). Es ist also noch eine männliche erwachsene Person hinzugekommen, wobei unklar bleibt, um wen es sich hier handelt. Vielleicht um einen Verwandten von Justians Frau.
1787 wurde der Sohn Friedrich geboren. Es folgten 1790 die Tochter Charlotte und 1793 noch ein Sohn Adam, der allerdings schon im Alter von 5 Jahren starb.
1794 verschonte die Pest, die Sachsenhausen häufig heimsuchte, auch den Haushalt des Justian nicht: seine Tochter Maria und seine Mutter starben an der Ruhr.
In einer Bürgerliste des Jahres 1800 (Stadtarchiv Sachsenhausen, XI/3, Konv. 1, Fasz. 40) wird erwähnt, daß Justian im 2. Stadtviertel wohnte. (Die Stadt Sachsenhausen war in 4 Wahlviertel aufgeteilt.) Das 2. Viertel lag im Südwesten der Stadt und wurde durch die heutigen Straßen Sommerhagen, Korbacher Straße und Semdenstraße begrenzt. In diesem Viertel befindet sich auch die heutige Louisenstraße, in der das alte Haus stand, in dem Wilhelm Söhne mit seiner Frau Christiane geb. Gerlach wohnte, bevor das Haus in der Semdenstraße gebaut wurde. Möglicherweise hat schon Justian dort gewohnt.
Politische Aktivität: Pfennigmeister und Bürgermeister
Justian Söhne wirkte aktiv am politischen Leben der Stadt mit. Nachdem er Pfennigmeister gewesen war, wurde er Gemeindsherr (der Gemeindsherr war diejenige obrigkeitliche Person, welche die Angelegenheiten der gesamten Bürgerschaft besorgen und die Beschlüsse des Rats dem Volk bekanntmachen mußte) und verklagte in dieser Eigenschaft 1804 seinen Vorgänger, den Pfennigmeister Adam Schluckebier, weil dieser noch keine Abrechnung für die Jahre 1797/98 und 1798/99 vorgelegt hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7a, Konv. 73, Fasz. 33). Später war er wieder Pfennigmeister (z.B. 1812).
1823/24 wurde Justian sogar Bürgermeister, allerdings nur für 1 Jahr (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 112, Fasz.4). Die Amtszeit eines Bürgermeisters ging jeweils von Michaelis (29. September) bis Michaelis des nächsten Jahres. Er hatte Anspruch auf ein Gehalt und verschiedene Vergünstigungen:
- Besoldung von 6 Reichstalern
- ein Freigeschoß (= Befreiung von einer Steuerzahlung)
- 24 Groschen Examen-Diäten
- 12 Groschen für das Besichtigen von Holzgehäuen
- 16 Groschen aus dem Kellerweinkauf (= Vertrag mit der Gaststätte im Rathauskeller; Weinkauf = Vertrag)
- 16 Groschen aus dem Gipsbruchweinkauf (= Vertrag mit dem Gipsbruch)
- 24 Groschen aus dem Verkauf städtischen Heus
- 8 Groschen aus der Aschenverpachtung
- 1 Hammel von der Meierei Oberwerbe
- 1 Schweineschinken und ein doppeltes Holzlos von der Meierei Meineringhausen
(Diese aus den unveröffentlichten Schriften von Herrn Dümke (S. 44-45) entnommen Angaben beziehen sich zwar auf das Jahr 1828/29, aber zu Justians Amtszeit dürfte die Besoldung ähnlich gewesen sein.)
Zu Justians Amtsführung ist zu bemerken, daß sie schon recht "modern" war, denn anders als damals üblich, gab die Stadt in diesem Jahr mehr Geld aus, als sie eingenommen hatte. Die Revisionsbehörde der Regierung monierte dementsprechend die hohen Ausgaben und wies darauf hin, daß z.B. das Freischießen hätte ausbleiben können. Zu den besonders hohen Ausgaben für Alkoholika bemerkte sie: "... das heißt doch recht schön leben und verzehren, ... die Fürstliche Regierung muß hier künftig einschreiten." (Zitiert aus noch unveröffentlichten Schriften des Sachsenhäuser Archivars Dümke, S. 24.)
Ein behördliches Einschreiten scheint aber recht schwierig gewesen zu sein, denn im nächsten Jahr, unter der Amtszeit des Bürgermeisters Weber, klagte die Aufsichtsbehörde erneut: "... schon wieder gezecht. Das Maß ist schon längst voll; alle Jahre werden an fast 100 Rthlr verschmaust. Wohin soll das noch führen? Fürstl. Regierung muß hier recht energisch einschreiten, sonst ist's um die Stadt geschehen. ... Wer hat denn dieses Bier gesoffen? ... Dieser Durst muß groß gewesen seyn." (Dümke S. 26)
Justians aktiver Mitwirkung am Stadtleben wird es auch zu verdanken sein, daß Grenzstreitigkeiten mit der Stadt wegen einer Wiese mit einem Gehege gütlich beigelegt werden konnten. Die Wiese gehörte Justian gemeinsam mit Johann Henrich Hoppe, lag in der Netzer Furt und grenzte an die Sachsenhäuser Waldung, wobei der Grenzverlauf offensichtlich strittig war. Am 24. Juni 1805 konnte man sich allerdings über den Grenzverlauf einigen und es wurden dann 7 Grenzsteine auf der Seite zum Netzer Pfade hin und 7 Grenzsteine auf der Waldecker Seite aufgestellt. (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/1, Konv. 5, Fasz.1).
Später muß die Stadt diese Wiese gekauft haben, denn in der Stadtrechnung von 1820/21 findet sich ein Posten für den Ankauf der "Söhnen und Hoppischen Wiese" (Stadtarchiv Sachsenhausen, XV/7b, Konv. 112, Fasz. 1).
In einem städtischen Inventar von 1828/29 wird die Wiese wie folgt beschrieben: "Eine Wiese in der Netzerfuhrt, liegt mitten im städtischen Walde, liefert etwa ein Fuder Heu und wird in Zeitpacht gegeben, die 4 Rthr einbringt. Wenn indessen Freyschießen gehalten wird, so bekommt der Schützenkönig im ersten Jahr seiner Würde diese Wiese unter." (Dümke S. 38)
In folgenden Listen wird er genannt:
- Hessische Biografie
- Hessische Parlamentarismusgeschichte
- Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Klage gegen Justian
Aber Justians Beziehungen zur Stadt waren nicht immer gut: die Stadt Sachsenhausen hatte gegen Ende des 18. Jahrhunderts ein "Früchtemagazin" eingerichtet, in dem Getreide für schlechte Zeiten gelagert werden sollte. Aber wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage konnten viele Sachsenhäuser Bürger die entsprechenden Getreideabgaben nicht erbringen. Darum wurden von Zeit zu Zeit Verzeichnisse über die Rückstände der Schuldner erstellt. 1794 ist auch Justian in einem solchen Verzeichnis aufgeführt, obwohl er die Forderungen im wesentlichen als unbegründet zurückgewiesen hatte (Stadtarchiv Sachsenhausen, XVI/2, Konv. 3, Fasz. 1). Da es aber so schwierig war, die Bürger zur Leistung dieser Abgabe zu bewegen, verzichteten die Stadtväter viele Jahre darauf, die Schulden beizutreiben.
Erst im Jahre 1828 entschloß sich der neu gewählte Bürgermeister Ebersbach, diese Angelegenheit endgültig regeln. Zu diesem Zweck wollte er auch den alten Bürgermeister Söhne befragen, warum nicht schon zu dessen Amtszeit mit der Beitreibung der Schulden begonnen worden war. Aber anstatt einfach zu Justian zu gehen, und die anstehenden Fragen in einem Gespräch mit ihm zu klären, ließ er ihn durch den Ratsdiener Walter zum Termin am 24. Februar 1829 "des Morgens 8 Uhr auf hiesige Raths-Stube" vorladen, um sich dort "vernehmen zu lassen". Dieses gefiel dem alten Bürgermeister nun gar nicht. Er ging nicht zu dem Termin, sondern schickte nur einen "gehorsamsten Bericht" an den "hochlöblichen Stadt-Rath", in dem er darauf hinwies, daß eine solche Vorladung nicht rechtens sei und allein das Oberjustizamt der Werbe die Befugnis habe, Ladungen auszusprechen. Und wenn ein "junger Stadt-Rath" etwas von einem "altem 70-jährigen Bürgermeister" wissen wolle, so könne man ihn "höflich" befragen. Da das gesamte Schreiben voll unterschwelligem Spott war, war nun der neue Bürgermeister Ebersbach höchst erbost. Er erstatte Anzeige bei dem Oberjustizamt der Werbe und bat, Justian wegen dessen beleidigender Ausdrucksart zu bestrafen. Das Gericht gab allerdings Justian Recht, denn "niemand von den hiesigen Bürgern ist schuldig, den Befehlen des Stadtraths oder dessen Beauftragten nachzukommen".
Daraufhin wandte sich Ebersbach mit einem mehrseitigen Schreiben an die Waldeckische Regierung und bat, Justian zurechtzuweisen und den Befehlen des Stadtrats "mehr Kraft und Nachdruck gnädig hochgeneigtest zu verleihen", damit der Stadtrat es nicht nötig habe, "über die Äußerungen eines Bürgermeisters Söhne sich zu ärgern". Als Begründung führte Ebersbach auf: "Wer nun diesen Söhne selbst kennt, wird es nun auch gar leicht finden, daß diese Anlage 2 (= das oben genannte Schreiben von Justian) in einem sehr beleidigenden Tone abgefaßt ist, und Söhne, wenn er auch gleich selbst, wenigstens dem Namen nach, Bürgermeister gewesen ist, die Achtung, die er uns schuldig ist, ganz außer Auge gesetzt ist (= ganz außer Acht gelassen hat). Wir müssen uns aber auch um so mehr beleidigt fühlen, als diese Scriptur ein Ausfluß von Zusammenkünften ist, welche Söhne in seinem Hause hält, und welche blos den Zweck haben, Unzufriedenheit mit dem Stadtrath und dessen Anordnungen zu erregen, und denen man so zu sagen den Charakter demagogischer Umtriebe beylegen könnte. Daneben müssen wir nun auch hören, daß die Kinder auf den Straßen sich erzählen, Bürgermeister Söhne habe uns die Wahrheit gesagt; er habe uns gehörig zurecht gesetzt und die Anmaßungen, die wir uns erlaubten, gehörig abgefertigt." (Stadtarchiv Sachsenhausen, XVI/2, Konv. 3, Fasz. 9).
Aber auch die Klage bei der Fürstlichen Regierung blieb ohne Erfolg. Diese beauftragte den Rath Waldschmidt, die ganze Angelegenheit zunächst näher zu untersuchen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Der Rat Waldschmidt scheint dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen zu sein, denn ein Jahr später (1830) mahnte die Regierung den immer noch ausstehenden Bericht an. Offensichtlich ist die Sache im Sande verlaufen, vielleicht im Zusammenhang mit den "revolutionären" Unruhen von 1830, oder ganz einfach weil Justian wenig später am 19.11.1833 im Alter von 74 Jahren starb. Justians Frau war übrigens schon 15.11.1815 gestorben.
Was nun die Persönlichkeit von Justian betrifft, so berichtet Christian Söhne in seiner Chronik (S. 4), dieser sei sehr willenskräftig und stark gewesen: "So habe er einmal, als seine Ochsen im Walde in einem sumpfigen Waldwege halten geblieben seien, den Hinterwagen samt dem Eichenklotz aus der Pfütze herausgehoben und das ganze Gespann vorwärts geschoben."
(Dokumentenabschriften in der Datei justian.doc)
Genealogie der Margarethe Meister:
Nr. 4048 Söhne
Johannes Justus, Ackermann, Bürgermeister, Pfennigmeister, * 12.3.1759 (Vater: Johann George S.), † 19.11.1833 (Altersschwäche), vgl. Nr. 4047
2.5.1781 mit Johanna Margretha Meister, * 15.4.1755 (Vater: Daniel Wilhelm M.), † 15.11.1815, vgl. Nr. 2415
Kinder:
1) Johann Jacob Wilhelm, * 1.2.1782, † 20.2.1782
2) Johanna Maria Elisabeth, * 16.11.1783, † 27.7.1794 (Ruhr)
3) Friedrich Christian, * 19.2.1787, Ackermann, † 3.5.1855, vgl. Nr. 4050
4) Henriette Charlotte Elisabeth, * 27.4.1790, † 10.5.1806
5) Johann Adam Friedrich, * 12.9.1793, † 21.5.1800
Nr. 2415 Meister
Johann Daniel Wilhelm, * 6.10.1727 (Vater: Daniel M.), vgl. Nr. 2414
13.5.1751 mit Johanna Maria Magdalena Kann, * 23.11.1729 (Vater: Wilhelm K.), † 23.8.1759 (Wassersucht und Geburt), vgl. Nr. 1714
Kinder:
.../..
2) Johanna Margretha, * 15.4.1755, verh. Söhne, † 15.11.1815, vgl. Nr. 4048
.../...
Nr. 2414 Meister
Johann-Daniel, * 15.1.1693 (Vater: Nicolaus M.), † 7.9.1746, vgl. Nr. 2413
19.2.1726 mit Catharina Margaretha Valentin, * ca. 1706 (Vater: Henrich V.), † 12.5.1776
Kinder:
1) Johann Daniel Wilhelm, * 6.10.1727, vgl. Nr. 2415, 2416
.../...
Nr. 2413 Meister
Nicolaus, Witwer, * ca. 1649, † 19.9.1730, vgl. Nr. 2412
2.7.1689 mit Catharina Figge, * ca. 1654 (Vater: Henrich F.), 20.6.1729
Kinder:
.../...
2) Johann-Daniel, * 15.1.1693, † 7.9.1746, vgl. Nr. 2414
.../...
Nr. 1714 Kann
Johann Wilhelm, * ca. 1703, aus Waldeck, † 14.2.1783
30.1.1727 mit Anna Maria Valentin, Witwe d. Michael Valentin, * ca. 1689, † 24.3.1773, vgl. Nr. 4393
Kinder:
.../...
2) Johanna Maria Magdalena, * 23.11.1729, Ehefrau d. Johann Daniel Meister, † 23.8.1759 (Wassersucht und Geburt), vgl. Nr. 2415
.../...
Nr. 4393 Valentin
Michael, * 2.3.1685 (Vater: Ernst V.), 3.6.1725, vgl. Nr. 4388
7.2.1714 mit Anna Maria Krummel (Vater: Henrich K.), vgl. Nr. 1714
Kinder:
.../...