Johann Henrich Söhne
10 - Johann Henrich Söhne (Sehn) und Katharina geb. Oppenheimer
Henrich war ein Sohn des Waldecker Zimmermannes Johannes Söhne (Nr. 5).
Er muß Waldeck verlassen haben, denn nach den Kirchenbüchern von Worms (Stadtarchiv Worms, Abt. 108, Nr. 8) hat er dort am 8. Mai 1660 eine Katharina Oppenheimer geheiratet. Diese war die Tochter des dortigen Bürgers und Weingärtners Georg Oppenheimer.
Als Henrichs Berufsbezeichnung wird in der Heiratseintragung Zimmermann angegeben. Aber später muß er einen anderen Beruf ausgeübt haben, denn seine Frau Katharina wurde am 9.10.1681 Patin einer Katharina Mebus und in dieser Kirchenbucheintragung wird als sie Ehefrau des Kranenmeisters Heinrich Söhne und Tochter des Wingerters (Weingärtners) Georg Oppenheimer bezeichnet. Auch in der Leichenpredigt seines Bruders Georg Söhne (Nr. 8) wird gesagt, daß er Granenmeister in Worms war.
Die Berufsbezeichnungen Granenmeister und Kranenmeister sind mit Sicherheit gleichzusetzen. Das Wort Granenmeister konnte ich in keinem Lexikon finden. Ein Kranenmeister oder Kranmeister dagegen ist eine Person, die die Aufsicht über einen oder mehrere öffentliche Kräne hatte. Dabei handelte es sich um von Menschenkraft angetriebe Kräne (damals Kranen genannt), die für das Be- und Entladen der Schiffe insbesondere mit Weinfässern von Bedeutung waren. Der Kranenmeister gehörte zu den niederen Beamten, mußte einen wöchentlichen Bericht über die Waren erstellen und für die Instandhaltung der Gerätschaften sorgen. Insofern war es naheliegend, hier einen gelernten Zimmermann einzusetzen.
Henrich Söhne erscheint in den Kirchenbüchern unter verschiedenen Namensvarianten: bei seiner Trauung wurde er Henrich Sehn genannt, später wurde er unter dem Namen Johann Heinrich Sehne am 14.1.1685 Pate eines Johann Heinrich Dilleben, und am 20.3.1685 Pate eines Johann Heinrich Götz.
Henrich muß vor 1698 gestorben sein, denn sein Bruder Georg (Nr. 8) hatte in diesem Jahr den Rat der Stadt Worms angeschrieben und um den Nachlaß des Kranenmeisters gebeten, was meiner Meinung nach bedeutet, daß auch Henrichs Frau Katharina schon gestorben sein mußte und keine erbberechtigten Kinder vorhanden waren. Leider geben die Wormser Kirchenbücher keine Auskunft, denn sie wurden in dem Zeitraum 1690 bis 1700 wegen des Krieges nur sehr lückenhaft geführt. Man kann darum nur vermuten, daß Henrich und seine Frau in den Kriegswirren umgekommen sein könnten.
Abschrift der Heiratseintragung und des Antrags auf Herausgabe des Nachlasses siehe Datei kranenmeister.doc